Meisterfeier Handwerkskammer Erfurt auf der Messe Erfurt
Meisterbonus
Seit 2021 werden Thüringer Meisterinnen und Meister verstärkt gefördert. Neben der Meisterprämie für Jahrgangsbeste, ist der Meisterbonus eines der wichtigsten Instrumente des Unterstützungspakets für Jungmeister. Der Meisterbonus dient als Anerkennung für besondere Leistungen und soll die Gründungs- oder Übernahmephase erleichtern oder aber weitere Qualifizierungen ermöglichen. Ab dem Jahr 2026 tritt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum als Fördermittelgeber ein (TMWLLR).
Handwerkerinnen und Handwerker, die ihre Meisterprüfung in Thüringen absolviert und zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren Beschäftigungsort im Freistaat Thüringen hatten und deren Meisterprüfungszeugnis & Meisterbrief von einer Thüringer Handwerkskammer ausgestellt wurden, können den Meisterbonus beantragen. Ausnahme bilden hierbei Gewerke, deren Meisterprüfung in Thüringen nicht angeboten wird. In zwei Abrechnungszeiträumen (01.01.-31.05. und 01.06.-31.12.2026) werden Anträge gegenüber dem Fördermittelgeber zur Abrechnung gebracht.
Der Aufwand, die Zuwendung zu beantragen hält sich deutlich in Grenzen:
- Antragsberechtigte mit Meisterabschluss vor 2026 können mittels des Formulars
und
- Antragsberechtigte mit Abschluss ab 01.01.2026 mittels des Formulars
sowie beigefügten Nachweisen die Förderung bei der regional zuständigen Handwerkskammer (Handwerkskammer Südthüringen, Handwerkskammer für Ostthüringen oder Handwerkskammer Erfurt) beantragen.