Meistergründungsprämie
Hinweis von der Thüringer Aufbaubank
Die Richtlinie zum Förderprogramm „Meistergründungsprämie“ wurde überarbeitet. Die neue Richtlinie mit geänderten Konditionen tritt voraussichtlich zum 01.01.2026 in Kraft.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung auf Grundlage der alten Richtlinie daher nur noch bis 14.12.2025 möglich ist. Es können nur diejenigen Anträge noch bewilligt werden, deren Unterlagen bis spätestens zum 15.12.2025 vollständig (postalischer Eingang der Originalunterlagen bei der TAB bzw. Eingang im Portal) vorliegen.
Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie muss der Förderantrag sowie die Bewilligung der Zuwendung VOR einer Gründung/ Übernahme bzw. tätigen Beteiligung an einem Unternehmen erfolgen. Mit der Antragstellung kann jedoch ein Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestellt werden kann, sodass mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns die Gründung/ Übernahme bzw. tätige Beteiligung an einem Unternehmen vollzogen werden kann.
Für Gründungen/ Übernahmen bzw. tätige Beteiligungen an einem Unternehmen, welche für Januar 2026 geplant sind, können bis spätestens 14.12.2025 noch Förderanträge im Fördergegenstand „Meistergründungsprämie Grundförderung“ zusammen mit einem Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns (formlos) gestellt werden.
Ab dem 01.10.2025 ist ausschließlich eine digitale Antragstellung über das Thüringer Förderportal möglich.