Das Hauptzollamt Erfurt informierte praxisnah über die gesetzlichen Neuerungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Neufassung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes: Wichtige Änderungen für Friseur-, Kosmetik- und Fleischerhandwerk
23. März 2026
Handwerkskammer Erfurt informiert betroffene Betriebe über neue Pflichten und Entlastungen
Die Handwerkskammer Erfurt hat am Donnerstag (19. März 2026) gemeinsam mit dem Hauptzollamt Erfurt über die Neufassung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes informiert. Zahlreiche Betriebe nutzten das Angebot, um sich frühzeitig und praxisnah über die wichtigsten Änderungen sowie deren Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag zu informieren.
Im Mittelpunkt standen die Folgen der Gesetzesnovelle für das Friseur- und das Kosmetikgewerbe, die neu in den Katalog der sogenannten Schwarzarbeitsbranchen aufgenommen wurden. Für diese Betriebe gelten künftig zusätzliche gesetzliche Pflichten. Dazu zählen insbesondere die Sofortmeldepflicht bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses, die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren, die schriftliche Hinweispflicht des Arbeitgebers, die Dokumentation der täglichen Arbeitszeiten sowie weitere Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei Prüfungen durch den Zoll.
Für das Fleischerhandwerk bringt die Neuregelung dagegen eine spürbare Entlastung. Es wird künftig aus dem Anwendungsbereich des §2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz herausgenommen – zunächst befristet auf fünf Jahre. Damit entfallen für diese Branche bis auf Weiteres unter anderem die Sofortmeldepflicht, die Pflicht zum Mitführen von Ausweispapieren sowie bestimmte Dokumentationspflichten. Außerdem können Arbeitsverträge und wesentliche Vertragsänderungen hier künftig wieder in Textform abgeschlossen werden.
Der Referent des Hauptzollamts Erfurt erläuterte die gesetzlichen Neuerungen praxisnah und beantwortete zahlreiche Fragen der Teilnehmer. Im Fokus standen insbesondere Ausweispflichten, Sofortmeldungen und Arbeitszeitnachweise sowie deren rechtskonforme Umsetzung in den Betrieben.
Gerade bei gesetzlichen Änderungen sind für Handwerksbetriebe frühzeitige Klarheit und verlässliche Informationen besonders wichtig. Mit der gemeinsamen Veranstaltung hat die Handwerkskammer Erfurt den betroffenen Gewerken Orientierung gegeben und konkrete Hilfestellung für die Umsetzung der neuen Vorgaben im Betriebsalltag angeboten.
Auch darüber hinaus steht die Handwerkskammer Erfurt ihren Mitgliedsbetrieben bei Fragen zu den gesetzlichen Änderungen zur Seite. Wer Unterstützung bei der Einordnung der neuen Vorgaben oder Beratungsbedarf zur praktischen Umsetzung benötigt, kann sich an die Abteilung Recht und Organisation wenden.
Kontakt:
Handwerkskammer Erfurt
Abteilung Recht und Organisation
Fischmarkt 13, 99084 Erfurt
Telefon: 0361 / 67 07 – 2201
E-Mail: recht@hwk-erfurt.de