Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge







Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.



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Lücken schließen

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Fit für die Prüfung

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Mehr Zeit zum Üben

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Breite Fähigkeiten erwerben





Was sind Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge?

Ergänzungslehrgänge sind zusätzliche Angebote innerhalb der dualen Berufsausbildung. Auszubildende lernen notwendige Inhalte der betrieblichen Ausbildung, die nicht über die Überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU) abgedeckt werden. Es werden ab dem ersten Ausbildunsgjahr Lehrgänge angeboten.

Ziel ist es, die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse der Auszubildenden dem neuesten Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung anzupassen. Damit leisten die Lehrgänge einen besonderen Beitrag für eine zukunftsorientierte und qualifizierte Ausbildung.

So profitiert Ihr Betrieb von Ergänzungslehrgängen

  • Der Einsatzbereich der Auszubildenden erweitert sich.
  • Zeitintensive Ausbildungsinhalte werden im BBZ vermittelt, sodass Sie Ihr Tagesgeschäft optimal organisieren können.
  • Ausbildungsinhalte, die im Betrieb nicht täglich gefragt sind, werden vermittelt.
  • Die Inhalte sind praxisorientiert und wurden mit Ihren Fachverbänden erarbeitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung, die Rückschlüsse auf Fertigkeiten, Arbeitshaltung und Sozialverhalten der Auszubildenden zulässt.
  • Ergänzungslehrgänge sind aufgrund der öffentlichen Förderung kostengünstig – Formalitäten übernehmen wir.

So profitieren Sie als Auszubildende/r von Ergänzungslehrgängen

  • Zusätzlich zur Spezialisierung Ihres Ausbildungsbetriebs erwerben Sie in den Kursen breite Fertigkeiten und Kenntnisse.
  • Sie vertiefen und ergänzen praktische Tätigkeiten für Ihren Beruf.
  • Sie lernen neue Technologien, Geräte, Maschinen und Arbeitsweisen kennen.
  • Sie üben Aufgaben, die im Betrieb schnell gelingen müssen, bei uns intensiv.
  • Sie arbeiten mit simulierten Kundenaufträgen – ohne Angst vor Fehlern.
  • Zusammen mit anderen Auszubildenden arbeiten Sie an eigenen Projekten.
  • Durch die Förderung durch den Freistaat Thüringen und Zuschuss des Betriebes sind Ergänzungslehrgänge für Sie kostenfrei.


Was lernen Auszubildende in den Ergänzungslehrgängen?

Die Ergänzungslehrgänge im Handwerk sind von den Thüringer Handwerkskammern entwickelte und bestätigte Lehrgangsmodule, die die duale Berufsausbildung in den anerkannten Berufen des Handwerks zusätzlich zur überbetrieblichen Lehrunterweisung ergänzen und damit die KMU stärken.

Ziel ist es, die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse der Lehrlinge dem neuesten Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung anzupassen. Damit leisten die Lehrgänge einen besonderen Beitrag für eine zukunftsorientierte und qualifizierte Ausbildung.

Welche Ergänzungslehrgänge werden im Berufsbildungszentrum (BBZ) der Handwerkskammer Erfurt angeboten?

Für folgende Berufe werden die Lehrgänge durchgeführt:

  • Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Bäcker/-in
  • Elektroniker/-in - FR Automatisierungs- und Systemtechnik / Energie- und Gebäudetechnik
  • Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration
  • Fachkraft Metalltechnik
  • Fachprakiker/-in Konditor
  • Fachverkäufer/-in Nahrungsmittelhandwerk Bäckerei / Konditorei
  • Fahrzeuglackierer/-in
  • Feinwerkmechaniker/-in
  • Friseur/-in
  • Informationselektroniker/-in
  • Karosserie- u. Fahrzeugbaumechaniker/-in
  • Kauffrau/-mann für Büromanagement
  • Konditor/-in
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
  • Land-und Baumaschinenmechatroniker/-in
  • Maler/-in / Lackierer/-in
  • Metallbauer/-in
  • Tischler/-in
  • Zahntechniker/-in
  • Zerspanungsmechaniker/-in



Wie erfolgt die Anmeldung zu Ergänzungslehrgängen?

Einladungen zu den wichtigsten Ergänzungslehrgängen eines Gewerks werden durch das BBZ an den Ausbildungsbetrieb sowie an den Auszubildenden gesendet. Zur Teilnahme ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes erforderlich, da dieser auch die Anmeldung vornimmt.

Wie werden die Ergänzungslehrgänge finanziert?

Die Lehrgangskosten werden durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

Förderfähige Ausbildungstage pro Teilnehmer/-in:

1. Ausbildungsjahr: 55 Tage
2. Ausbildungsjahr: 40 Tage
3. Ausbildungsjahr: 20 Tage
4. Ausbildungsjahr: 10 Tage

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Klein- und Mittelständige Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter)
  • Eintragung des Lehrvertrages in die Lehrlingsrolle der zuständigen HWK

Bedingung:

  • "Eigenerklärung des Ausbildungsunternehmens" einschließlich entsprechendem Nachweis zur Anzahl der Beschäftigen müssen digital bei der Koordinierungsstelle eingereicht werden.



Wie erfolgt die Unterbringung während der Ergänzungslehrgänge?

Bei Bedarf kann eine Internatsunterbringung genutzt werden. Mit der Anmeldung zum Ergänzungslehrgang kann - falls benötigt - eine Anmeldung zur Unterbringung erfolgen. Die Unterbringung wird mit 9,20 € je Teilnehmer/Tag durch den  Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

Möglickkeiten der Unterbringung: Jugendherberge Erfurt







HWK EF

Katja Gorbracht

Alacher Chaussee 10

99092 Erfurt

Tel. 0361 / 67 07 - 6211

Fax 0361 / 67 07 - 9363

kgorbracht--at--hwk-erfurt.de

HWK EF

Peggy Rehbein

Alacher Chaussee 10

99092 Erfurt

Tel. 0361 / 67 07 - 6210

Fax 0361 / 67 07 - 9363

prehbein--at--hwk-erfurt.de