Anerkennungsgesetz

Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Berufsqualifikationen

Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können seit 1. April 2012 über das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" auf ihre Gleichwertigkeit mit einer deutschen, handwerklichen Referenzqualifikation überprüft werden.

Damit gibt es künftig für Anerkennungssuchende, Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen.

Anforderungen und Schritte für eine Gleichwertigkeitsprüfung

  1. Anrufen und einen Termin machen
    Wir empfehlen Ihnen, einen Beratungstermin mit der Handwerkskammer zu vereinbaren, damit das Verfahren schnell und reibungslos abgeschlossen werden kann.

  2. Beratung in der Handwerkskammer Erfurt
    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beratung mit:
    - Ausweis oder Reisepass
    - Ausbildungsnachweise (Abschlussdokumente/Zeugnisse/Rahmenlehrplan) aus Ihrem Herkunftsland
    - Deutsche Übersetzungen der Dokumente
    - Auflistung Ihrer beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen (= tabellarischer Lebenslauf) in deutscher Sprache

    Bitte beachten Sie, dass Ihre Übersetzungen im weiteren Verfahren von einem/einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher-/in oder Übersetzer/-in angefertigt sein müssen.

  3. Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung einreichen
    Im Anschluss an die Beratung können Sie den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen. Hierzu stellen wir Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung.

Verfahren

Bei dem Anerkennungsverfahren wird der ausländische Berufsabschluss mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf verglichen und bewertet. Bei der Anerkennung der Abschlüsse wird zwischen diesen drei Bescheiden unterschieden:

  • Volle Gleichwertigkeit
    Wird festgestellt, dass keine wesentlichen Unterschiede zu einem in Deutschland erworbenen Berufsabschluss bestehen, wird ein Bescheid über die volle Gleichwertigkeit erteilt. Dieser verleiht dem Antragsteller die gleichen Berechtigungen wie Personen, die ihren Berufsabschluss in Deutschland erworben haben.

  • Gleichwertigkeit zum Teil
    Wird festgestellt, dass wesentliche Unterschiede zum deutschen Berufsabschluss bestehen, hängt es davon ab, ob auch vergleichbare Inhalte vorliegen – in diesem Fall wird die Gleichwertigkeit zum Teil festgestellt. Es besteht die Möglichkeit, an Anpassungsqualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen.

  • Fehlende Gleichwertigkeit
    Wird festgestellt, dass keine Vergleichbarkeit zwischen den Berufsqualifikationen besteht, wird eine fehlende Gleichwertigkeit bescheinigt.

Kosten

Das Verfahren ist mit Kosten verbunden, diese richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der Handwerkskammer Erfurt. Unsere Erstberatung ist kostenfrei. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie mehr über Nutzen und Ablauf des Anerkennungsverfahrens.

 Wenn Sie eine Beratung zu dem Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung wünschen, füllen Sie bitte den Anmeldungsbogen aus (siehe Downloads) und senden uns diesen per E-Mail an anerkennung@hwk-erfurt.de oder auf dem Postweg zu. Wir stehen Ihnen gerne nach einer Terminvereinbarung zur Verfügung.

weitere Informationen

www.anerkennung-in-deutschland.de
Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

www.handwerk.de/infos-zur-ausbildung/ausbildungsberufe-z
Die Internetseite bietet einen Überblick über mehr als 130 Ausbildungsberufe im Handwerk und stellt zu jedem Beruf die jeweiligen Inhalte vor.

www.bq-Portal.de
Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

www.iq-thueringen.de
IQ Netzwerk Thüringen: Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne:
anerkennung@hwk-erfurt.de
Tel. 0361 / 6707 - 5471

Recognition Act

Assessment of Equivalence for Foreign Professional Qualifications

Since April 1, 2012, professional qualifications acquired abroad can be assessed for their equivalence with a German vocational qualification in the skilled trades through the "Act to Improve the Assessment and Recognition of Professional Qualifications Acquired Abroad."

This ensures transparent and, as far as possible, uniform assessments of foreign professional qualifications across Germany - for individuals seeking recognition, employers, and companies.

Requirements and Steps for an Equivalence Assessment

  1. Call and Make an Appointment
    We recommend scheduling a consultation appointment with the Chamber of Crafts to ensure the procedure can be completed quickly and smoothly.

  2. Consultation at the Erfurt Chamber of Crafts
    Please bring the following documents to the consultation:
    - ID card or passport
    - Proof of vocational training (certificates, diplomas, curriculum) from your country of origin
    - German translations of these documents
    - A list of your professional experience, activities, and further training (i.e., a résumé in tabular form) in German

    Please note that the translations used in the further procedure must be prepared by a publicly appointed or sworn interpreter or translator.

  3. Submit an Application for Equivalence Assessment
    After the consultation, you can submit your application for an equivalence assessment. We will provide you with the appropriate application form.

Procedure

In the recognition process, the foreign vocational qualification is compared with the corresponding German reference occupation. The recognition of the qualification results in one of the following three decisions:

  • Full Equivalence
    If no significant differences compared to a German vocational qualification are found, a decision confirming full equivalence is issued. This grants the applicant the same rights as those who obtained their qualification in Germany.

  • Partial Equivalence
    If significant differences are identified but there are comparable elements, partial equivalence is granted. In this case, you may participate in adaptation or qualification measures to achieve full equivalence.

  • No Equivalence
    If no comparability between the qualifications is found, a decision of non-equivalence is issued.
     

Costs

The procedure involves fees, which are determined according to the applicable fee schedule of the Erfurt Chamber of Crafts. Our initial consultation is free of charge. In a personal meeting, you will receive further information on the benefits and procedure of the recognition process.

If you would like a consultation on the equivalence assessment process, please complete the registration form (see Downloads) and send it to us by email at anerkennung@hwk-erfurt.de or by post. We will gladly assist you after scheduling an appointment.





Anastasiia Fomina

Fischmarkt 13

99084 Erfurt

Tel. 0361 / 67 07 - 5471

afomina--at--hwk-erfurt.de