160 Architekten, Handwerker, Juristen, Richter, Sachverständige und Vertreter öffentlicher Vergabestellen haben am VOB-Kongress teilgenommen.
Praxiswissen für Bauhandwerker: VOB-Kongress mit praxisnaher Orientierung und konkreten Handlungsempfehlungen
11. März 2026
Der VOB-Kongress der Handwerkskammer Erfurt ist seit 33 Jahren ein fester Termin für Bau- und Ausbauunternehmen. Angesichts wachsender rechtlicher Anforderungen und zunehmender Haftungsrisiken bietet er praxisnahe Orientierung und konkrete Handlungsempfehlungen. Im Rahmen der Thüringen Ausstellung (am 03. März) versammelte der diesjährige VOB-Kongress in der Messe Erfurt erneut 160 Architekten, Handwerker, Juristen, Richter, Sachverständige und Vertreter öffentlicher Vergabestellen, um aktuelle Entwicklungen im Bau- und Vergaberecht zu beleuchten.
Den Auftakt machte Jörg Wiedemann, Richter am Oberlandesgericht Naumburg, mit der Leistungsbeschreibung als zentralem Steuerungsinstrument im Vergabe- und Vertragsverfahren. Er zeigte, wie wichtig eindeutige und vollständige Beschreibungen für Kalkulation und Ausführung sind – insbesondere beim Baugrundrisiko und bei der Frage der Gleichwertigkeit von Produkten. Frühzeitige Prüfung und rechtzeitige Bedenkenanzeigen seien für Betriebe unerlässlich.
Fallstricke der Baupraxis
Rechtsanwalt Stephan Schultz beleuchtete typische Fallstricke der Baupraxis, insbesondere bei Nachträgen und in der Mängelhaftung. Wie schnell wirtschaftliche Risiken entstehen können, wenn Leistungen nicht klar abgegrenzt oder Zusatzaufträge nicht sauber dokumentiert werden, wurde anhand praxisnaher Beispiele deutlich.
Unter dem Motto „Wer schreibt, der bleibt“ stellte Rechtsanwältin Anika Amberg die Bedeutung einer lückenlosen Baustellendokumentation heraus. Bautagesberichte, Protokolle und rechtssichere Kommunikationswege seien entscheidend, um Ansprüche durchzusetzen und Haftungsrisiken zu minimieren.
Aktuelle Entscheidungen
Aktuelle Entscheidungen aus der Spruchpraxis des Oberlandesgerichts Jena präsentierte Richter Ulrich Drews und ordnete sie mit Blick auf ihre Auswirkungen für das Handwerk ein. Den Abschluss bildete Rechtsanwalt Dr. Reik Kalnbach mit einem Blick auf die Schnittstelle zwischen Bau- und Kaufrecht – von Besonderheiten des Werklieferungsvertrags bis zu Rügepflichten beim Baustoffkauf.
Der Kongress machte deutlich: Rechtssicherheit im Bau entsteht durch Fachwissen, sorgfältige Vertragsgestaltung und konsequente Dokumentation – Themen, die für das Handwerk aktueller sind denn je.