Informationsveranstaltung zum novellierten Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - insbesondere zu den zusätzlichen gesetzlichen Pflichten
Informationsveranstaltung
Novellierung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung wurde am 29. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2025 I Nr. 369).
Die wesentlichen Änderungen des novellierten Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) sind bereits am 30. Dezember 2025 in Kraft getreten. Besonders hervorzuheben ist der neu gefasste Branchenkatalog des § 2a Abs. 1 SchwarzArbG: Um aktuelle Risikobereiche stärker in den Fokus der Zollkontrollen zu nehmen, wurden einzelne Branchen aus dem Katalog gestrichen und neue Branchen mit erhöhtem Schwarzarbeitsrisiko aufgenommen.
Neu aufgenommen wurde das Friseur- und Kosmetikgewerbe.
Damit sind für betroffene Unternehmen zusätzliche gesetzliche Pflichten verbunden. Bei Verstößen können erhebliche Bußgelder drohen.
Aus diesem Anlass laden wir Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung ein, die die Handwerkskammer Erfurt gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 19. März 2026 organisiert.
Nutzen Sie die elektronische Anmeldemöglichkeit oder senden Sie einfach eine E-Mail bis spätestens 26. Februar 2026 an: recht@hwk-erfurt.de.
Wir freuen uns auf Sie!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Handwerkskammer Erfurt
Wann: 19.03.2026 um 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Wo: Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Erfurt, Alacher Chaussee, 99092 Erfurt
Veranstalter: Handwerkskammer Erfurt - Abteilung Recht und Organisation
Anmeldefrist: 02.02.2026 bis 18.03.2026
Anfahrtsplan: